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Honorarzonen nach HOAI § 5
Die Honorarzone ist ein wesentlicher Parameter für die Berechnung des Honorars für Architektur- und Ingenieurleistungen. Sie bildet den Schwierigkeitsgrad der Planungsleistung ab. Definition: “Honorarzonen stellen den Schwierigkeitsgrad eines Objektes oder einer Flächenplanung dar.” (HOAI 2009)
Die HOAI ist eine weit verbreitete Regelung für die Festlegung des Honorars zur Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Das Honorar hängt dabei von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Leistungsbild, Höhe der anrechenbaren Kosten oder eben der Honorarzone ab.
Was sind Honorarzonen HOAI?
Die Honorarzonen nach der HOAI dienen als Leitfaden zur Berechnung der Honorare für Architekten und Ingenieure bei der Durchführung von Bauprojekten. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) legt fest, dass das Honorar für eine architektonische Leistung in verschiedene Zonen unterteilt wird. Die richtige Zone ist basierend auf der Komplexität des Projekts zu wählen. Diese Zonen werden anhand verschiedener Kriterien wie Gebäudeart, Größe, Schwierigkeitsgrad und Ausführung festgelegt.
HOAI: Teil 1 - Allgemeine Vorschriften § 5 : Honorarzonen
Die Grundleistungen der Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen werden zur Berechnung der Honorare nach den jeweiligen Planungsanforderungen Honorarzonen zugeordnet, die von der Honorarzone I aus ansteigend den Schwierigkeitsgrad der Planung einstufen.
Die Honorarzonen sind anhand der Bewertungsmerkmale in den Honorarregelungen der jeweiligen Leistungsbilder der Teile 2 bis 4 und der Anlage 1 zu ermitteln. Die Zurechnung zu den einzelnen Honorarzonen ist nach Maßgabe der Bewertungsmerkmale und gegebenenfalls der Bewertungspunkte sowie unter Berücksichtigung der Regelbeispiele in den Objektlisten der Anlagen dieser Verordnung vorzunehmen.
Welche Honorarzonen gibt es?
Die Definition und Anzahl der Honorarzonen hängt vom Leistungsbild ab. Es gibt Leistungsbilder mit drei Honorarzonen (z.B. die Technische Ausrüstung) und Leistungsbilder mit fünf Honorarzonen (z.B. die Objektplanung Gebäude, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung).
Die Honorarzonen für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume werden die fünf Honorarzonen nach Planungsanforderungen so eingeteilt:
Honorarzone
Planungsanforderungen
Beispiel aus der Objektliste
I
sehr gering
Einfache Behelfsbauten für vorübergehende Nutzung (Wohnen)
II
gering
Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen (Wohnen)
III
durchschnittlich
Einfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweise (Wohnen)
Krankenhäuser der Versorgungsstufe III, Universitätskliniken (Gesundheit)
Nach welchen Kriterien werden den Grundleistungen der Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen Honorarzonen zugeordnet?
Die Honorarzone wird anhand des Schwierigkeitsgrades der Planungsleistung gewählt. Die Honorarzonen beginnen bei der Honorarzone I und werden mit ansteigendem Schwierigkeitsgrad der Planung höher eingestuft. Je nach Leistungsbild gibt es entweder drei oder fünf Honorarzonen.
Wie ermittelt man die Honorarzone?
Bei der Honorarzone handelt es sich um ein objektives Kriterium. Die Einteilung in die jeweiligen Honorarzonen erfolgt objektbezogen nach dem entsprechenden Schwierigkeitsgrad des Objekts. Die HOAI bietet für die alle Leistungsbilder Objektlisten für die Zuordnung der richtigen Honorarzone.
Honorarzonen für verschiedene Objekte im Leistungsbild Gebäude
Wohnen
Honorarzone
Objekt
I
Einfache Behelfsbauten für vorübergehende Nutzung
II
Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen
III / IV
Einfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweise