Honorarzonen nach HOAI § 5

Die Honorarzone ist ein wesentlicher Parameter für die Berechnung des Honorars für Architektur- und Ingenieurleistungen. Sie bildet den Schwierigkeitsgrad der Planungsleistung ab. Definition: “Honorarzonen stellen den Schwierigkeitsgrad eines Objektes oder einer Flächenplanung dar.” (HOAI 2009)

Honorarzonen nach HOAI

Die HOAI ist eine weit verbreitete Regelung für die Festlegung des Honorars zur Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Das Honorar hängt dabei von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Leistungsbild, Höhe der anrechenbaren Kosten oder eben der Honorarzone ab.

Was sind Honorarzonen HOAI?

Die Honorarzonen nach der HOAI dienen als Leitfaden zur Berechnung der Honorare für Architekten und Ingenieure bei der Durchführung von Bauprojekten. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) legt fest, dass das Honorar für eine architektonische Leistung in verschiedene Zonen unterteilt wird. Die richtige Zone ist basierend auf der Komplexität des Projekts zu wählen. Diese Zonen werden anhand verschiedener Kriterien wie Gebäudeart, Größe, Schwierigkeitsgrad und Ausführung festgelegt.

HOAI: Teil 1 - Allgemeine Vorschriften § 5 : Honorarzonen

  1. Die Grundleistungen der Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen werden zur Berechnung der Honorare nach den jeweiligen Planungsanforderungen Honorarzonen zugeordnet, die von der Honorarzone I aus ansteigend den Schwierigkeitsgrad der Planung einstufen.
  2. Die Honorarzonen sind anhand der Bewertungsmerkmale in den Honorarregelungen der jeweiligen Leistungsbilder der Teile 2 bis 4 und der Anlage 1 zu ermitteln. Die Zurechnung zu den einzelnen Honorarzonen ist nach Maßgabe der Bewertungsmerkmale und gegebenenfalls der Bewertungspunkte sowie unter Berücksichtigung der Regelbeispiele in den Objektlisten der Anlagen dieser Verordnung vorzunehmen.

Welche Honorarzonen gibt es?

Die Definition und Anzahl der Honorarzonen hängt vom Leistungsbild ab. Es gibt Leistungsbilder mit drei Honorarzonen (z.B. die Technische Ausrüstung) und Leistungsbilder mit fünf Honorarzonen (z.B. die Objektplanung Gebäude, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung).

Die Honorarzonen für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume werden die fünf Honorarzonen nach Planungsanforderungen so eingeteilt:

HonorarzonePlanungsanforderungenBeispiel aus der Objektliste
Isehr geringEinfache Behelfsbauten für vorübergehende Nutzung (Wohnen)
IIgeringEinfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen (Wohnen)
IIIdurchschnittlichEinfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweise (Wohnen)
IVüberdurchschnittlichWohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, -freizeitzentren, -stätten (Wohnen)
Vsehr hochKrankenhäuser der Versorgungsstufe III, Universitätskliniken (Gesundheit)

Nach welchen Kriterien werden den Grundleistungen der Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen Honorarzonen zugeordnet?

Die Honorarzone wird anhand des Schwierigkeitsgrades der Planungsleistung gewählt. Die Honorarzonen beginnen bei der Honorarzone I und werden mit ansteigendem Schwierigkeitsgrad der Planung höher eingestuft. Je nach Leistungsbild gibt es entweder drei oder fünf Honorarzonen.

Wie ermittelt man die Honorarzone?

Bei der Honorarzone handelt es sich um ein objektives Kriterium. Die Einteilung in die jeweiligen Honorarzonen erfolgt objektbezogen nach dem entsprechenden Schwierigkeitsgrad des Objekts. Die HOAI bietet für die alle Leistungsbilder Objektlisten für die Zuordnung der richtigen Honorarzone.

Honorarzonen für verschiedene Objekte im Leistungsbild Gebäude

Wohnen

HonorarzoneObjekt
IEinfache Behelfsbauten für vorübergehende Nutzung
IIEinfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen
III / IVEinfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweise
III / IVWohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, -freizeitzentren, -stätten

Ausbildung/ Wissenschaft/ Forschung

HonorarzoneObjekt
IOffene Pausen-, Spielhallen
III / IVStudentenhäuser
IIISchulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, zum Beispiel Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufsschulen
IVSchulen mit hohen Planungsanforderungen, Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien
IVHörsaal-, Kongresszentren
IV / VLabor- oder Institutsgebäude

Büro/ Verwaltung/ Staat/ Kommune

HonorarzoneObjekt
III / IVBüro-, Verwaltungsgebäude
III / IVWirtschaftsgebäude, Bauhöfe
IVParlaments-, Gerichtsgebäude
IV / VBauten für den Strafvollzug
III / IVFeuerwachen, Rettungsstationen
III / IVSparkassen- oder Bankfilialen
III / IVBüchereien, Bibliotheken, Archive

Gesundheit/ Betreuung

HonorarzoneObjekt
ILiege- oder Wandelhallen
IIIKindergärten, Kinderhorte
IIIJugendzentren, Jugendfreizeitstätten
IIIBetreuungseinrichtungen, Altentagesstätten
III / IVPflegeheime oder Bettenhäuser, ohne oder mit medizinisch-technischer Einrichtungen,
II / IIIUnfall-, Sanitätswachen, Ambulatorien
III / IVTherapie- oder Rehabilitations-Einrichtungen, Gebäude für Erholung, Kur oder Genesung
IIIHilfskrankenhäuser
IVKrankenhäuser der Versorgungsstufe I oder II, Krankenhäuser besonderer Zweckbestimmung
VKrankenhäuser der Versorgungsstufe III, Universitätskliniken

Handel und Verkauf/ Gastgewerbe

HonorarzoneObjekt
IIEinfache Verkaufslager, Verkaufsstände, Kioske
III / IVLadenbauten, Discounter, Einkaufszentren, Märkte, Messehallen
III / IVGebäude für Gastronomie, Kantinen oder Mensen
IVGroßküchen, mit oder ohne Speiseräume
III / IVPensionen, Hotels

Freizeit/ Sport

HonorarzoneObjekt
IIEinfache Tribünenbauten
IIBootshäuser
III / IVTurn- oder Sportgebäude
IV / VMehrzweckhallen, Hallenschwimmbäder, Großsportstätten

Gewerbe/ Industrie/ Landwirtschaft

HonorarzoneObjekt
IEinfache Landwirtschaftliche Gebäude, zum Beispiel Feldscheunen, Einstellhallen
II / III / IVLandwirtschaftliche Betriebsgebäude, Stallanlagen
IIGewächshäuser für die Produktion
IIEinfache geschlossene, eingeschossige Hallen, Werkstätten
IIISpezielle Lagergebäude, zum Beispiel Kühlhäuser
II / III / IVWerkstätten, Fertigungsgebäude des Handwerks oder der Industrie
III / IV / VProduktionsgebäude der Industrie

Infrastruktur

HonorarzoneObjekt
IOffene Verbindungsgänge, Überdachungen, zum Beispiel Wetterschutzhäuser, Carports
IIEinfache Garagenbauten
II / IIIParkhäuser, -garagen, Tiefgaragen, jeweils mit integrierten weiteren Nutzungsarten
IVBahnhöfe oder Stationen verschiedener öffentlicher Verkehrsmittel
IV / VFlughäfen
IV / VEnergieversorgungszentralen, Kraftwerksgebäude, Großkraftwerke

Kultur-/ Sakralbauten

HonorarzoneObjekt
II / IIIPavillons für kulturelle Zwecke
IVBürger-, Gemeindezentren, Kultur-/Sakralbauten, Kirchen
IVMehrzweckhallen für religiöse oder kulturelle Zwecke
III / IVAusstellungsgebäude, Lichtspielhäuser
IV / VMuseen
IV / VTheater-, Opern-, Konzertgebäude
IV / VStudiogebäude für Rundfunk oder Fernsehen