HOAI – das musst du als
Architekt:in wissen.

Die HOAI regelt die Honorare für Ingenieur- und Architektenleistungen. Ihre Regelungen bilden die Grundlage für die Honorarberechnung von Bauprojekten – hier erfährst du, wie sie funktioniert.

Phase0 HOAI-Software — Honorarberechnung mit Leistungsphasen und anrechenbaren Kosten

Was ist die HOAI?

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist ein zentrales Regelwerk in Deutschland. Sie regelt die Honorarberechnung für Planungs- und Bauleistungen im Bereich der Architektur und der Ingenieurwissenschaften. Die HOAI legt Honorarsätze fest, die bei der Erbringung von Leistungen im Bauwesen anwendbar sind. Diese Sätze basieren auf Kriterien wie der Art der Leistung, dem Umfang des Projekts und den einzelnen Leistungsphasen.

Anwendungsbereich

Die HOAI regelt die Vergütung von Planungsleistungen von Architekt:innen und Ingenieur:innen in den Bereichen Bauwesen, Architektur und Stadtplanung. Nicht eingeschlossen sind Vermessungswesen, Bauphysik, Umweltverträglichkeit und Bodenmechanik. Seit dem 1.1.2021 ist die HOAI nicht mehr verbindlich, wird in der Praxis aber weiterhin regelmäßig als Grundlage für die Honorarermittlung herangezogen.

Anrechenbare Kosten

Zentral für die Kalkulation des Honorars sind die anrechenbaren Kosten. Sie sind Teil der Nettokosten für die Herstellung, den Umbau, die Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Bauwerken sowie für die damit zusammenhängenden Aufwendungen. Die Umsatzsteuer auf diese Kosten zählt nicht zu den anrechenbaren Kosten. Dieser Bauwert bildet die Grundlage für die Honorarberechnung und orientiert sich am Leistungsbild sowie an den individuellen Anforderungen des Projekts.

Honorarzonen und Honorarsatz

Die Honorarzonen 1 bis 5 richten sich nach der Schwierigkeit der Planungsleistung – von sehr geringen bis zu sehr hohen Planungsanforderungen. Der Honorarsatz ist frei wählbar und in fünf Stufen gegliedert, vom Basissatz bis zum oberen Honorarsatz. Typische Leistungsbilder sind beispielsweise § 35 Gebäude und Innenräume, § 40 Freianlagen und § 55 Technische Ausrüstung.

Die 9 Leistungsphasen

Die HOAI gliedert ein Projekt in Leistungsphasen – von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Für jede Phase gilt ein festgelegter Prozentsatz des 100 %-Honorars. Die folgende Aufteilung entspricht dem Leistungsbild „Gebäude und Innenräume" (HOAI 2021, § 34).

LP Leistungsphase Anteil
1 Grundlagenermittlung Die grundlegenden Anforderungen und Ziele des Projekts werden ermittelt: Informationen zu Standort, Budget und technischen Voraussetzungen werden gesammelt. 2 %
2 Vorplanung Erste konzeptionelle Ideen werden als Skizzen, Pläne oder Modelle entwickelt. Verschiedene Varianten werden geprüft und bewertet. 7 %
3 Entwurfsplanung Auf Basis der Vorplanung wird der Entwurf weiter ausgearbeitet. Es entstehen detailliertere Pläne mit gestalterischen und funktionalen Aspekten. 15 %
4 Genehmigungsplanung Die Entwurfsunterlagen für die Baugenehmigung werden vorbereitet. Alle erforderlichen Informationen und Nachweise werden zusammengestellt. 3 %
5 Ausführungsplanung Die zur Umsetzung notwendigen Pläne und Unterlagen entstehen – mit detaillierten Angaben zu Materialien, Maßen und technischen Lösungen. 25 %
6 Vorbereitung der Vergabe Leistungsverzeichnisse mit allen Gewerken und Leistungen werden erstellt. Sie dienen als Grundlage für die Vergabe der Bauleistungen. 10 %
7 Mitwirkung bei der Vergabe Der Architekt oder die Architektin unterstützt bei der Auswahl geeigneter Auftragnehmer. Angebote werden geprüft und Vertragsverhandlungen geführt. 4 %
8 Objektüberwachung Während der Bauphase wird die Ausführung der Arbeiten überwacht. Es wird kontrolliert, ob die Vorgaben eingehalten werden, und bei Bedarf eingegriffen. 32 %
9 Objektbetreuung und Dokumentation Nach Fertigstellung erfolgt eine abschließende Überprüfung. Mängel werden behoben und eine Dokumentation aller relevanten Informationen erstellt. 2 %

Wie wird das Honorar berechnet?

Das 100 %-Honorar wird anhand von vier Faktoren ermittelt: dem Leistungsbild, den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und dem Honorarsatz. Aus diesen Größen ergibt sich das Gesamthonorar für alle Leistungsphasen zusammen.

Das Honorar für eine einzelne Leistungsphase erhält man, indem das 100 %-Honorar mit dem festgelegten Prozentsatz der jeweiligen Phase multipliziert wird. Wird also nur ein Teil der Leistungsphasen beauftragt, lässt sich das anteilige Honorar direkt aus der Aufteilung oben ableiten.

Häufige Fragen zur HOAI

Die HOAI ist die Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Ihre Regelungen werden für die Berechnung des Honorars zugrunde gelegt. Das Honorar richtet sich nach den Baukosten, dem Gebäudetyp und weiteren Faktoren.

Die HOAI regelt die Vergütung von Planungsleistungen von Architekt:innen und Ingenieur:innen in den Bereichen Bauwesen, Architektur und Stadtplanung. Nicht eingeschlossen sind Vermessungswesen, Bauphysik, Umweltverträglichkeit und Bodenmechanik.

Die HOAI definiert für die meisten Leistungsbilder 9 Leistungsphasen – zum Beispiel für das Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“.

Seit dem 1.1.2021 ist die HOAI nicht mehr verbindlich. Sie wird trotzdem häufig als Grundlage zur Berechnung von Honoraren für Architekt:innen und Ingenieur:innen herangezogen.

Anrechenbare Kosten sind Teil der Kosten für die Herstellung, den Umbau, die Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Objekten sowie für die damit zusammenhängenden Aufwendungen. Umsatzsteuer, die auf die Kosten von Objekten entfällt, ist nicht Bestandteil der anrechenbaren Kosten.

Die Honorarzonen 1 bis 5 richten sich nach der Schwierigkeit der Planungsleistung. Zone 1 steht für sehr geringe, Zone 5 für sehr hohe Planungsanforderungen. Die Zone beeinflusst zusammen mit den anrechenbaren Kosten und dem Honorarsatz die Höhe des Honorars.

Das 100 %-Honorar ergibt sich aus dem Leistungsbild, den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und dem Honorarsatz. Das Honorar für eine einzelne Leistungsphase erhält man, indem das 100 %-Honorar mit dem festgelegten Prozentsatz der jeweiligen Phase multipliziert wird.

Die erste Version der HOAI wurde im September 1976 veröffentlicht und trat 1977 in Kraft. Die aktuelle Fassung ist die HOAI 2021.

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